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Einsatzstelle werden

Hier bekommen Sie Informationen zur Anerkennung als FÖJ Einsatzstelle.

FÖJ-Einsatzstellen in Westfalen-Lippe

Zentralstellen des FÖJ in NRW

Zur Umsetzung der verwaltungstechnischen, finanziellen und pädagogischen Rahmenbedingungen des FÖJ wurden entsprechend der Einzugsbereiche die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Zentralstellen des FÖJ (FÖJ-Zentralstellen) gemäß § 10 JFDG (Jugendfreiwilligendienstegesetz) bestimmt.

  • LWL-Landesjugendamt Westfalen, FÖJ-Zentralstelle , 48133 Münster
  • LVR-Landesjugendamt, FÖJ Zentralstelle, 50663 Köln

Die FÖJ-Zentralstellen sind zuständig für folgende Aufgaben:

  • Anerkennung von Einsatzstellen des FÖJ
  • abschließendes Zustimmungsverfahren
  • Vermittlung von Bewerber:innen an Einsatzstellen im Nachrückverfahren
  • Beratung der Einsatzstellen bzw. deren Träger
  • Abwicklung der Förderung
  • Vorbereitung und Durchführung der begleitenden Bildungsseminare sowie von Einsatzstellenbesprechungen und -konferenzen
  • Betreuung und Beratung der Freiwilligen in Krisensituationen

Konzeption und Zielgruppen

1. Ziele des FÖJ

Ziele des Freiwilligen Ökologischen Jahres sind:

  • Die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges Engagement aufzugreifen und zu fördern,
  • Förderung des ökologischen Bewusstseins und eines verantwortlichen Umgangs mit Natur und Umwelt durch die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes,
  • Vermittlung eines Einblicks in ökologische Berufsfelder, um berufliche Perspektiven in Tätigkeitsfeldern mit Zukunft aufbauen zu können.

2. Zielgruppen

Die inhaltliche und pädagogische Konzeption des FÖJ in Westfalen-Lippe orientiert sich an einem zielgruppenspezifischen Ansatz: Das FÖJ als Bildungs- und Orientierungsjahr richtet sich vorrangig (zu mindestens 50 %) an Jugendliche und junge Erwachsene mit oder ohne schulischen Abschluss der Sekundarstufe I. Bei frei finanzierten Plätzen (z.B. aus Eigenmitteln der Einsatzstellen) gilt diese Regelung nicht.

Grundsätzlich besteht – gemäß § 2 Abs. 1 JFDG – für jeden jungen Menschen zwischen Erfüllung seiner Schulpflicht und dem 27. Lebensjahr die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Freiwilligendienst (Freiwillige dürfen nicht während ihrer Dienstzeit 27 Jahre alt werden).

3. Pädagogische Begleitung des FÖJ

Die pädagogische Begleitung des FÖJ umfasst gemäß § 4 Abs. 2 JFDG

  • die fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle,
  • die individuelle/persönliche Betreuung durch (pädagogische) Fachkräfte der Einsatzstelle und
  • die Bildungsseminare (mindestens 25 Tage im Jahr), durchgeführt durch die FÖJ-Zentralstelle.

Die Bildungsseminare (dazu gehören ein Einführungs-, drei Zwischen- und ein Abschlussseminar von je 5-tägiger Dauer) werden in Westfalen-Lippe vom LWL-Landesjugendamt Westfalen - FÖJ-Zentralstelle - durchgeführt.

Die Seminare haben jeweils ökologisch und gesellschaftlich orientierte inhaltliche Schwerpunkte, die auf die o. g. Ziele ausgerichtet sind. Die Seminare werden im Rahmen eines Mitwirkungskonzeptes durch die Freiwilligen inhaltlich mit vorbereitet.

Einsatzstellen des FÖJ

Einsatzstellen des FÖJ können die Städte, Kreise und Gemeinden, die Landschaftsverbände, die Träger der freien Jugendhilfe sowie andere Träger aus dem ökologischen Bereich sein. Die Einsatzstellen werden einzeln auf Antrag vom LWL-Landesjugendamt Westfalen - FÖJ-Zentralstelle - zugelassen, sofern sie den Anerkennungsvoraussetzungen entsprechen (s. IV.). Träger der freien Jugendhilfe müssen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein.

Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die

  • über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen,
  • eine qualifizierte fachliche und persönliche Anleitung gewährleisten,
  • der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Teilnehmer/innen des FÖJ als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen,
  • mindestens zwei Teilnehmer-Plätze zur Verfügung stellen (Ausnahme: Kombination mit Auszubildenden und Freiwilligen im BFD),
  • in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit der FÖJ-Zentralstelle zusammenarbeiten und
  • bereit sind, die Durchführung des Dienstes in der Einsatzstelle gemäß der Einsatzstellenstandards NRW zu gestalten.

Voraussetzungen und Bedingungen für eine Anerkennung als Einsatzstelle des FÖJ

Grundlage der Zusammenarbeit der FÖJ-Zentralstelle mit den Einsatzstellen im Freiwilligen Ökologischen Jahr sind die mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW abgestimmten Qualitätsstandards für Einsatzstellen, die in der Langversion bei der Zentralstelle abgerufen werden können.

Zu den Voraussetzungen und Bedingungen gehören:

  • Der Nachweis ausreichender personeller Kapazitäten zur Erfüllung der fachpraktischen, pädagogischen und verwaltungstechnischen Aufgaben (mit Ausnahme der Seminararbeit)
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung zur Durchführung des FÖJ
  • Die Teilnahme am offenen, dezentralen Bewerbungsverfahren (Bewerbung unmittelbar an die Einsatzstelle) in enger Abstimmung mit der FÖJ-Zentralstelle
  • Die Bereitschaft, mit den Landesjugendämtern bei der Einsatzplatzvergabe zusammenzuarbeiten (z. B. Nachrückverfahren, Zweitwahl)
  • Die Selbstverpflichtung, bei Vereinbarungen und Verträgen die durch die Zentralstelle zur Verfügung gestellten Muster zu verwenden
  • Die Bereitschaft zur fachlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder in Zusammenarbeit mit der FÖJ-Zentralstelle
  • Die Gewährleistung der Freistellung der Freiwilligen für die vom Gesetz vorgeschriebenen 25 Seminartage
  • Die Darstellung der Tätigkeit, Beschreibung der Einsatzstelle sowie der Maßnahme, für die der/die Freiwillige eingesetzt werden soll (Jahresplanung)
  • Die Durchführung des FÖJ entsprechend dieses „Formalen Rahmens zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Westfalen-Lippe“ sowie der Einsatzstellenstandards
  • Die Sicherstellung der monatlichen Zahlung des Taschengeldes einschließlich der Pauschale für erhöhte Lebenshaltungskosten an die Freiwilligen
  • Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Freiwilligen
  • Ggf. Auszahlung des beantragten FÖJ-Wohngeldes
  • Die Bereitstellung angemessener Arbeitskleidung

Förderung des FÖJ

Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet im Rahmen von Förderungspauschalen den überwiegenden Teil der bei den Einsatzstellen entstehenden Kosten; daraus zahlen die Einsatzstellen das Taschengeld, ggf. anfallende Kosten für Unterkunft und Verpflegung, unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung des FÖJ-Wohngeldes sowie die Kosten für Sozial- und Unfallversicherung.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP). Das  Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW bezieht sich vorrangig (d.h., zu mindestens 50 % der Freiwilligen) auf Jugendliche ohne Schulabschluss bzw. mit Abschluss der Sekundarstufe I (Quotenregelung) und darüber hinaus auf junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren wollen.

Der Bund fördert mit Pauschalbeträgen (bis zu 200,00 EUR pro Freiwilligen/Freiwilliger und Monat) die Pädagogische Begleitung des FÖJ. Diese Mittel fließen der FÖJ-Zentralstelle zu, die damit die gesetzlich vorgeschriebenen FÖJ-Bildungsseminare organisiert und durchführt.

Kosten des FÖJ

Für FÖJ-Plätze mit Landesförderung gilt:

Zur Sicherstellung der Zahlungen an die Freiwilligen erhalten die Einsatzstellen auf Antrag bei der Zentralstelle pauschale Fördersätze (Stand April 2014) in Höhe von:

  • 330,00 EUR für Heimschläfer. Daraus wird gezahlt: 197,00 EUR TaschengeldGrundbetrag, 103,00 EUR Pauschale für erhöhte Lebenshaltungskosten sowie die Sozialversicherungsbeiträge.
  • 464,00 EUR für internatsmäßig untergebrachte Freiwillige (Gewährung von Unterkunft durch die Einsatzstelle). Daraus wird gezahlt: 197,00 EUR Taschengeld-Grundbetrag, die Pauschale von 103,00 EUR abzüglich ggf. gewährter Verpflegung (berechnet nach Sachbezugswerttabelle, Abzüge bis max. 103,00 EUR, Kosten für Unterkunft sowie die Sozialversicherungsbeiträge
  • 464,00 EUR für Freiwillige, die mangels Unterkunftsmöglichkeiten bei der Einsatzstelle für die Aufnahme des Dienstes an den Ort der Einsatzstelle umziehen mussten. Daraus wird gezahlt: 197,00 EUR Taschengeld, 103,00 EUR Pauschale, das FÖJ-Wohngeld in Höhe von 103,00 EUR sowie die Sozialversicherungsbeiträge

Die Förderung des Bundes:

Die Förderung des Bundes für die Pädagogische Begleitung wird an die Zentralstelle in Form der o.g. Pauschale in Höhe von bis zu 200,00 EUR pro Freiwilligem/Freiwilliger und Monat ausgezahlt. Mit Hilfe dieser Förderung organisiert die FÖJ-Zentralstelle die Bildungsseminare, stellt das pädagogische Personal für die Seminare zur Verfügung und führt die Seminare durch

Wer kann Einsatzstelle werden?

Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die:

  • über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen
  • eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten
  • der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Freiwilligen als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen
  • mindestens zwei Freiwilligen-Plätze zur Verfügung stellen können
  • in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit den Fachkräften in der Zentralstelle zusammenarbeiten.

Vorraussetzungen und Bedingungen

Bedingungen zur Anerkennung als Einsatzstelle sind:

  • der Nachweis einer ausreichenden personellen Kapazität zur Erfüllung der fachlichen und persönlichen Betreuung sowie der verwaltungstechnischen Aufgaben (mit Ausnahme der Seminararbeit)
  • der Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung zur Durchführung des FÖJ
  • die Teilnahme am FÖJ Online-Bewerbungsverfahren für Westfalen-Lippe in enger Abstimmung mit der FÖJ-Zentralstelle in Münster
  • die Bereitschaft, mit anderen Trägern und mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen bei der Einsatzplatzvergabe zusammenzuarbeiten (z. B. Nachrückverfahren, Zweitwahl)
  • die Selbstverpflichtung, bei Vereinbarungen und Verträgen die vorliegenden Muster zu verwenden
  • die Bereitschaft zur fachlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern
  • die Gewährleistung der Freistellung der Freiwilligen für die vom Gesetz vorgeschriebenen 25 Seminartage
  • die Darstellung der Tätigkeit des Trägers, Beschreibung der Einsatzstelle sowie der Maßnahme, für die die Freiwilligen im FÖJ eingesetzt werden sollen
  • die Sicherstellung der Zahlung eines Taschengeld in Höhe von 330,00 EUR im Monat an die Freiwilligen
  • die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Freiwilligen
  • sowie die Beachtung der "Hinweise zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Nordrhein-Westfalen"

Grundlagen zur Anerkennung von Einsatzstellen

Die Landesjugendämter führen als Zentralstellen das Freiwillige Ökologische Jahr im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch. Die jeweils regional zuständige FÖJ -Zentralstelle prüft die Antrag stellenden Einsatzstellen auf Eignung und spricht gegebenenfalls die Anerkennung aus. Die der Anerkennung zu Grunde liegenden Standards sind mit der obersten Landesjugendbehörde (Jugendministerium) abgestimmt. Sie werden den Einsatzstellen vorgelegt sowie im Internet (www.foej.lvr.de, www.foej.lwl.org) veröffentlicht. In die prozesshafte Weiterentwicklung dieser Standards werden die Einsatzstellen einbezogen.

Die Einsatzstellen verpflichten sich zur Umsetzung der Qualitätsstandards, die nicht zuletzt der Ausgestaltung des FÖJ als Bildungsjahr dienen. Die Durchführung des FÖJ ist am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Die Einsatzstellen vermitteln durch die fachliche Anleitung den interdisziplinären, ganzheitlichen Zusammenhang ökologischer Probleme und ihrer Lösungsansätze und tragen so zum Verstehen des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung bei.

Die Einsatzstellen bieten jeweils mindestens zwei Plätze an. Ausnahmen sind im Einvernehmen mit der zuständigen Zentralstelle möglich (z.B. in der Kombination mit Auszubildenden und Freiwilligen im BFD). Die Freiwilligen dürfen keine regulären Arbeitskräfte ersetzen. Sie werden im Sinne der Arbeitsmarktneutralität für zusätzliche Aufgaben eingesetzt. Mindestens 50% der Freiwilligen haben einen Sek I Abschluss.

Betriebe im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer benötigen die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb.

Die Einsatzstellen legen ein schriftliches Einsatzkonzept mit Benennung der Lernfelder und mit für eine Vollzeitbeschäftigung ausreichenden, sinnvollen und ökologisch relevanten Aufgaben vor.

Die fachliche Anleitung wird gewährleistet durch hauptamtliche Mitarbeiter:innen, die in der Einsatzstelle im Regelfall Vollzeit beschäftigt sind und deren Fachkompetenz auf einer einschlägigen Ausbildung bzw. einem entsprechenden Studium beruht.

Die persönliche Betreuung wird von einer sozial kompetenten ständigen Mitarbeiter:in  wahr genommen, die bzw. der auch Ansprechpartner:in für die FÖJ- Zentralstelle ist. Die Befähigung und die Kompetenz der Mitarbeiter:innen, junge Menschen anzuleiten bzw. diese zu beraten, ergeben sich aus entsprechenden Ausbildungen (z.B. Ausbildereignungsprüfung) oder belegbaren Erfahrungen mit jungen Menschen.

Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Plätze

Die zuständige Zentralstelle stellt die erforderlichen Informationen zu den Einsatzstellen im Internet zur Verfügung. Die Einsatzstellen verpflichten sich, die grundlegenden Informationen zu ihrem FÖJ -Angebot für diese Veröffentlichung regelmäßig zu aktualisieren (mindestens jährlich zum 01.02. des jeweiligen Jahres).

Die Einsatzstelle gewährleistet, den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Bewerbungsverfahrens über alle Fragen, die das FÖJ -Angebot in dieser Einsatzstelle betreffen, telefonische oder schriftliche Auskunft zu geben.

In NRW wird ein dezentrales Bewerbungsverfahren durchgeführt, in dem sich die interessierten jungen Menschen bei den ausgewählten Einsatzstellen direkt bewerben. Die Bewerbungsfristen werden jedes Jahr von der zuständigen Zentralstelle schriftlich bekannt gegeben. Die Einsatzstellen berücksichtigen alle im ausgeschriebenen Zeitraum eingegangenen Bewerbungen bei der Auswahl der Freiwilligen.

Zum Nachweis aller im aktuellen Bewerbungsverfahren eingegangenen Bewerbungen stellen die Einsatzstellen der zuständigen FÖJ-Zentralstelle nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung.

Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Eingangsbestätigung. Sie werden spätestens nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens schriftlich benachrichtigt und die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber erhalten ihre Bewerbungsunterlagen zurück.

Vorstellungsgespräch:

Mit allen ausgewählten Freiwilligen hat die Einsatzstelle ein ausführliches persönliches Vorstellungsgespräch geführt. An dem Vorstellungsgespräch nehmen mindestens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil, die für die fachliche Anleitung und für die persönliche Betreuung zuständig sind. Vor dem Vorstellungsgespräch hatten die Freiwilligen die Möglichkeit, die Einsatzstelle zu besichtigen bzw. wurde ein Probearbeiten durchgeführt.

Im Vorstellungsgespräch sind die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Erwartungen der Einsatzstelle deutlich darzulegen und die Erwartungen der Freiwilligen an das FÖJ in der Einsatzstelle abzufragen. Als Rahmenbedingungen sind insbesondere die Arbeitszeiten (incl. Wochenenddienste), die Seminarteilnahme und die Urlaubsregelung anzusprechen.

Probearbeiten:

Die ausgewählten Freiwilligen haben in der Einsatzstelle im Regelfall mindestens einen Tag zur Probe gearbeitet. Der zuständigen Zentralstelle werden mit den Bewerbungsunterlagen die Angaben zum Termin des Vorstellungsgespräches und zur Dauer des Probearbeitens zur Verfügung gestellt.

Für die Bewerbung des FÖJ -Angebotes im Einzugsbereich der Einsatzstelle ist die Einsatzstelle zuständig. Falls Materialien der zuständigen Zentralstelle bzw. des Landes NRW zur Verfügung stehen, können diese für diesen Zweck angefordert werden.

Anleitung und Betreuung in der Einsatzstelle

Die Einsatzstelle ist verantwortlich für die Einhaltung der Jugend- bzw. Arbeitsschutzbestimmungen und der FÖJ-Teilnehmervereinbarung.

Die Freiwilligen sind in den Einsatzstellen im Wesentlichen in ökologischen Bereichen tätig (siehe Jugendfreiwilligendienstegesetz 2008).

Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die die fachliche Anleitung und die persönliche Betreuung übernehmen, sind in der Teilnehmervereinbarung mit Namen, Funktion und Qualifikation zu benennen.

Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, die bzw. der die persönliche Betreuung wahr nimmt, muss im Regelfall für die Freiwilligen erreichbar sein.

Eine bzw. einer der für die Anleitung bzw. Betreuung zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter führt regelmäßig, mindestens zweimal im Monat, ein Reflexionsgespräch mit den Freiwilligen, das u. a. der Konfliktvorbeugung dient.

Die Bildungsarbeit in der FÖJ-Einsatzstelle

Die Freiwilligen absolvieren ein Bildungsjahr und sollen durch praktische Tätigkeiten Einblicke in die Tätigkeitsfelder der Einsatzstelle erhalten; sie dürfen nicht als reguläre Arbeitskräfte herangezogen werden.

Die Einsatzstellen legen innerhalb eines Monates nach dem Start des Bildungsjahres der Zentralstelle einen mit den Freiwilligen abgestimmten Jahresarbeitsplan vor, der eine angemessene, individuelle Gestaltung erkennen lässt und dem Bildungscharakter des FÖJ entspricht. Die Freiwilligen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, in Absprache mit der fachlichen Anleitung eigene Projekte/Arbeitsvorhaben zu entwickeln und umzusetzen. Die Einsatzstelle initiiert, wenn notwendig, die Projekte, motiviert, unterstützt und begleitet die Freiwilligen. Die Projektarbeit wird von den Freiwilligen schriftlich dokumentiert.

Die Einsatzstelle stellt den Freiwilligen räumlich und zeitlich Ressourcen zur Führung eines FÖJ-Berichtsheftes zur Verfügung.

Die Einsatzstelle unterstützt gewählte Sprecher- und Sprechervertreterinnen nach Möglichkeit bei der Umsetzung selbst organisierter Partizipationsprozesse.

Die Einsatzstellen verpflichten sich, den Freiwilligen die Teilnahme an den gesetzlich vorgegebenen und durch die Zentralstellen durchgeführten Seminaren zu ermöglichen. Eine bzw. einer der für die Anleitung bzw. Betreuung zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bespricht am Arbeitstag vor dem Seminar mit den Freiwilligen die Rahmenbedingungen (Seminareinladung, -programm, Anfahrt, mitzunehmendes Material).

Im Rahmen der Teilnehmer-Mitwirkung sind alle Freiwilligen in die inhaltliche Vorbereitung jeweils eines Seminares eingebunden. Hierzu stellen die Einsatzstellen im Vorfeld des jeweiligen Seminares den Freiwilligen Zeit in angemessenem Umfang zur Verfügung.

Ziel des FÖJ ist u. a. die Förderung der Handlungs- und Sozialkompetenz. Entsprechend erfolgt die Förderung der Freiwilligen gemäß ihres individuellen Entwicklungsstandes durch die Einsatzstelle bei Bedarf in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der FÖJ-Zentralstelle.

Zum Bildungscharakter des FÖJ gehört auch die Gewährung der Möglichkeit der Hospitation bzw. von Praktika in anderen Einsatzstellen oder auch in erwerbswirtschaftlichen Betrieben. Die Einsatzstellen gewähren den Freiwilligen nach interner Abstimmung die Möglichkeit solcher Hospitationen/Praktika im Umfang von in der Regel zweimal einer Woche (10 Arbeitstage). Außerdem sind die Freiwilligen für Vorstellungsgespräche und vergleichbare Termine im Rahmen ihrer beruflichen Orientierung freizustellen.

Die Einsatzstellen verpflichten sich, bei arbeitsrechtlich relevanten und bei individuellen Problemlagen der Freiwilligen, die FÖJ -Zentralstelle in die Klärung und Bewältigung von Krisensituationen einzubeziehen. Die Durchsetzung von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Zentralstelle.

Die Einsatzstellen stellen den Freiwilligen nach Ablauf des FÖJ auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, wobei berufsqualifizierende Merkmale des Einsatzes mit aufzunehmen sind.