Formulare und Erläuterungen
FÖJ-Vereinbarung
Die Vereinbarung wird erst nach einer Zustimmung durch die FÖJ-Zentralstelle geschlossen.
Die FÖJ-Vereinbarung wird als "Arbeitsvertrag" geschlossen zwischen der FÖJ-Einsatzstelle, der FÖJ-Zentralstelle und
dem/der Freiwilligen.
Die Vereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung mit den Unterschriften der Freiwilligen / deren Erziehungsberechtigten und der Einsatzstelle an die FÖJ-Zentralstelle zur weiteren Unterzeichnung geschickt.
Danach können die Förderanträge eingereicht werden.
Finanzielle Förderung
Nachdem die FÖJ-Vereinbarungen von allen Vertragsparteien unterschrieben sind, können die Förderanträge eingereicht werden. Im eigenen Interesse sollte dies zeitnah und vor Beginn des Bildungsjahres geschehen. Nur so ist es möglich, dass der entsprechende Zuwendungsbescheid termingerecht zugestellt werden kann.
Sie können den Antrag online stellen oder in Papierform.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Förderantrag) besteht aus dem Muster 1
sowie der Anlage 4.
Nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides folgt die Auszahlung, sobald der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Dies ist einen Monat nach Ausstellung der Fall, oder bei Vorlage eines Rechtsbehelfsverzichts.
Informationen zum Mietzuschuss
Muss für die Aufnahme des FÖJ Wohnraum in der Nähe der Einsatzstelle angemietet werden, kann nach vorheriger Absprache mit Einsatzstelle und Zentralstelle der höhere Fördersatz für die „internatsmäßige Unterbringung“ beantragt werden, aus dem dann der Mietkostenzuschuss in Höhe von 103,00 EUR ausgezahlt wird.
Verwendungsnachweis
Nach Ende eines jeden Bildungsjahres ist von den Einsatzstellen ein Verwendungsnachweis (Muster 3a) vorzulegen.
Dieser besteht aus einem kurzen Sachbericht zum FÖJ und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Der Sachbericht muss Beginn und Dauer der Maßnahme, eine Beschreibung der Einsatzstelle und des Einsatzbereiches sowie die ausgeübten Tätigkeiten der Freiwilligen beinhalten.
Der zahlenmäßige Nachweis (Anlage 5) muss die Auszahlung des Taschengelds und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge belegen.
Einsatzstellenwechsel
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Einsatzstelle während des Bildungsjahres nicht vorgesehen.
Kommt es zwischen Einsatzstelle und dem/der Freiwilligen zu Problemen oder Konflikten, ist es zunächst geboten, diese Probleme unter Einbindung der Zentralstelle zu klären. Gibt es keine annehmbaren Lösungsperspektiven und droht die Kündigung, kann mit Vermittlung der FÖJ-Zentralstelle versucht werden, einen Einsatzstellenwechsel einzuleiten.
Sind sich die Zentralstelle, die alte und neue Einsatzstelle und der/die Freiwillige einig, dass ein Einsatzstellenwechsel umgesetzt werden soll, so muss die Anlage Einsatzstellenwechsel ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Auflösungsvertrag
Es gibt die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages, der jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien geschlossen werden kann (vorzugsweise jedoch zum 1. oder 15. eines Monats). Auch in diesem Zusammenhang ist das Vorgehen vorab mit der Zentralstelle abzustimmen.
Ein Auflösungsvertrag muss ebenfalls in dreifacher Ausfertigung vorliegen und von allen drei Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Teilzeit-FÖJ
Ein Teilzeit-FÖJ ist für alle Freiwilligen unter 27 Jahren möglich. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Freiwilligendienst in Teilzeit.
Die Wochenarbeitszeit beträgt mehr als 20 Stunden. Darüber hinaus ist jede Stundenzahl unter der Regelarbeitszeit möglich. Die Regelarbeitszeit beträgt etwa 39 Stunden kann aber zwischen Einsatzstellen variieren.
Der Teilzeit-Freiwilligendienst wird im gegenseitigen Einvernehmen von FÖJler:innen, der Einsatzstelle und der FÖJ-Zentralstelle vereinbart. In der Zusatzvereinbarung zur FÖJ-Teilnehmendenvereinbarung Freiwilliges Ökologisches Jahr NRW – FÖJ in Teilzeit werden die konkreten Arbeitszeiten definiert. Bei den FÖJ-Seminaren fallen keine Überstunden an. Ein Wechsel auf einen Vollzeit-Freiwilligendienst ist möglich.
Ökiglück
Das ist ein selbstorganisiertes Austauschprogramm für Freiwillige im FÖJ.
Es soll Freiwilligen in ihrem FÖJ die Möglichkeit geben 10 Arbeitstage in einer anderen Einsatzstelle in jedem beliebigen Bundesland zu arbeiten. Ökiglück bedeutet nicht, dass zeitgleich andere Freiwillige in der eigenen Einsatzstelle sein müssen. Ein solcher Einsatzstellentausch setzt immer das Einverständnis der eigenen Einsatzstelle und rechtzeitige Absprache voraus.
Vor Beginn des Ökiglück muss die Anlage Ökiglück ausgefüllt werden und von den beteiligten Einsatzstellen und dem/der Freiwilligen unterschrieben werden. Alle beteiligten sowie die Zentralstelle erhallten eine Kopie der Anlage per Email.