Informationen für Freiwillige
Du bist bereits ins FÖJ gestartet und hast weiterführende Fragen zu deinen Rechten und Pflichten während des Jahres?
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu deinem FÖJ in einem kurzen FAQ für dich zusammengestellt. Wenn du weitere Infos brauchst, kannst du deine Seminarleitung in der FÖJ-Zentralstelle natürlich auch immer gerne persönlich ansprechen.
FAQ für frisch gestartete Teilnehmende
Hier findest du alle Informationen, die du für einen gelungenen Start in dein FÖJ brauchst. Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben, melde dich gerne bei der FÖJ-Zentralstelle!
Arbeitskleidung
Ist für die Erledigung der Aufgaben im FÖJ eine besondere Schutzkleidung erforderlich (etwa Sicherheitsschuhe), so muss die Einsatzstelle diese zur Verfügung stellen.
Ist eine spezielle Arbeitskleidung z.B. aus hygienischen Gründen erforderlich, übernimmt die Einsatzstelle zusätzlich auch deren Reinigung. Normale Arbeitskleidung (z. B. Gummistiefel, Overall) muss nicht zwingend von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden.
Arbeitsunfähigkeit
Die Freiwilligen sind zwar keine Arbeitnehmer im gesetzlichen Sinne, müssen im Falle einer Krankheit und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit aber genau wie Arbeitnehmer diese der Einsatzstelle melden und bis spätestens zum dritten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen.
Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung jedoch, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, auch schon am 1. Tag einfordern. Wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird auch das Taschengeld für die Dauer von maximal 6 Wochen weiter gezahlt – jedoch nicht über die Beendigung der FÖJ-Vereinbarung hinaus. Mit Beendigung des FÖJ erlöschen diese Ansprüche genauso wie die Gewährung der Unterkunft, sofern diese vertraglich vereinbart war.
Für die Seminare, die laut § 5 Abs. 2 JFDG Arbeitszeit sind, gilt das in ähnlicher Form: Eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme am Seminar ist der FÖJ-Zentralstelle vorab, spätestens der Seminarleitung am Seminarort mitzuteilen (die die Kontaktdaten werden den Freiwilligen in der Einladung mitgeteilt), eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist natürlich auch in diesem Fall erforderlich.
Fahrtkosten
Für die An- und Abreise zu den Seminaren entstehen den Freiwilligen Fahrtkosten, die ihnen durch die FÖJ-Zentralstelle erstattet werden.
Damit die Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg zum Seminar erstattet werden, müssen die Freiwilligen nach jedem Seminar das folgende Abrechnungsformular, mit den entsprechenden Belegen (z.B. Fahrkarten) über die entstandenen Kosten, bei der Zentralstelle einreichen.
Einen gesonderten Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur Einsatzstelle gibt es nicht.
Mitwirkung
Zu den verschiedenen Themenschwerpunkten der Seminare finden sich die FÖJ-Teilnehmenden in der ersten Seminarwoche in kleinen Vorbereitungsgruppen zusammen. Die Beteiligung aller FÖJ-Teilnehmenden an der Vorbereitung einer Seminarwoche ist verpflichtend.
Die Vorbereitungsgruppe bereitet mindestens acht Stunden der Seminarwoche thematisch vor. Um welches Seminarthema es sich dabei handelt, hängt von den jeweiligen Interessen ab. Dazu gibt es im Vorfeld ein durch eine Honorarkraft begleitetes Treffen. Sonstige Vorbereitung und Erarbeitung des Programms finden selbstständig statt. Während des Vorbereitungsprozesses werden die Teilnehmenden der Vorbereitungsgruppe von der Honorarkraft begleitet und unterstützt.
Praktikum
Die Freiwilligen im FÖJ können zur beruflichen Orientierung ein oder mehrere Praktika außerhalb der Einsatzstelle absolvieren, etwa in erwerbswirtschaftlichen Betrieben. In der Regel werden sie von den Einsatzstellen dazu freigestellt.
Die Dauer eines Praktikums beträgt regulär zwei Wochen (10 Arbeitstage). Bei einer längeren Zeit bzw. einem möglichen weiteren Praktikum muss ggfs. Urlaub genommen werden. Formal läuft das FÖJ während eines Praktikums weiter, einschließlich der Sozialversicherung und der Förderung des FÖJ-Platzes in der Einsatzstelle. Für das Praktikum darf vom Praktikumsgeber jedoch kein Entgelt gezahlt werden. Für die Zeit des Praktikums ist die Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung des Betriebes zuständig, in dem das Praktikum absolviert wird, dort muss der Praktikumsgeber die Praktikanten anmelden.
Fachabitur - praktischer Teil
Auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung kann das FÖJ als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden.
In manchen Fällen wird die FÖJ-Dienstzeit auch als Praktikum für das Studium angerechnet, nähere Angaben dazu sind beim jeweiligen Studierendensekretariat der in Frage kommenden Hochschule zu erhalten.
Seminare
Zu einem Freiwilligen Ökologischen Jahr gehört die Teilnahme an fünf Seminarwochen mit insgesamt 25 Seminartagen, die über das Jahr verteilt stattfinden. Sie sind ein fester Bestandteil des FÖJ als Bildungsjahr und gelten als Arbeitszeit. Übernachtet wird von Montag bis Freitag in Seminarhäusern in der Region.
Jede Seminarwoche steht unter einem Oberthema, zu dem verschiedene Einheiten durch die Seminarleitung, die Vorbereitungsgruppe oder externe Referent:innen gestaltet werden. Das können Vorträge, Exkursionen, Gruppenarbeiten oder Spiele sein, aber auch Kooperations- und gruppendynamische Übungen.
Mögliche Themen:
- Energie, Umwelt und Klima(wandel)
- Konsum und Globalisierung
- Forst- und Landwirtschaft
- Ernährung
- Gesellschaft und Nachhaltigkeit
- Kulturelle Vielfalt
- Berufsorientierung, Bewerbungstraining
- Austausch über die Einsatzstellen
Sprecher:innen-System
Im ersten Seminar wählt jede der fünf Seminargruppen eine:n Sprecher:in und eine:n Vertreter:in.
Aufgabe der Seminarsprecher:innen ist die Vertretung der Interessen der Freiwilligen der jeweiligen Seminargruppe.
Darüber hinaus finden auf NRW-Ebene mindestens fünf Sprechertreffen statt. Alle in NRW (also im Rheinland wie auch in Westfalen-Lippe) gewählten Sprecher:innen (10) und Vertreter:innen (ebenfalls 10) wählen aus ihren Reihen beim Landesdelegiertentreffen drei Landessprecher:innen und eine Vertretung.
Die drei Landessprecher:innen werden zusammen mit den Landessprecher:innen der anderen Bundesländer zum Bundesdelegiertentreffen und zur Wahl der Bundessprecher:innen eingeladen.
Die Aufgabe der Landessprecher:innen ist die Vertretung der Freiwilligen in NRW und die Aufgabe der Bundessprecher:innen ist die Vertretung der Freiwilligen in Deutschland. Auf den jeweiligen Ebenen geht es um die Vernetzung innerhalb der Gruppen bzw. auch zwischen den Gruppen sowie die Organisation von gemeinsamen Aktionen ( z.B. Landes- und Bundesaktionstage, Erstellung eines „Jahrgangs-T-Shirts“).
Tauschrausch Ökiglück
Tauschrausch Ökiglück ist ein selbstorganisiertes Austauschprogramm für Freiwillige im FÖJ. Es soll interessierten Freiwilligen die Möglichkeit geben, eine oder mehrere Wochen während des FÖJ in einer anderen Einsatzstelle in jedem beliebigen Bundesland arbeiten zu können.
Wichtig: Ein solcher Einsatzstellentausch setzt immer das Einverständnis der eigenen Einsatzstelle und rechtzeitige Absprache voraus! Sind alle Beteiligten einverstanden muss das folgende Formular ausgefüllt werden und als Kopie an die FÖJ-Zentralstelle gesendet werden.
Formular und weitere Infos zum Ökiglück
Du kannst dich auch in der FÖJ-Zentralstelle zum Verfahren des Austauschprogramms informieren.
Wochenendarbeit
Wochenenddienste sind in einigen Einsatzstellen erforderlich. Freiwillige sollten jedoch nicht zu oft zum Wochenenddienst eingesetzt werden.
Die geleisteten Mehrstunden sollen nach § 11 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes innerhalb von zwei Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden. Bei minderjährigen Freiwilligen müssen nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) die am Wochenende geleisteten Mehrstunden in derselben Woche durch Freizeit ausgeglichen werden.
Der Umfang des zu leistenden Wochenenddienstes sollte im Bewerbungsgespräch und bei der Unterzeichnung der Vereinbarung im Einvernehmen zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle geregelt werden.